Ablösung des Kornzehnten durch Geldzahlungen an den Fiskus
Ereignis-Datum: 1. Januar 1818
Der Zehnte (Zehnter Teil der Kornernte) als Abgabe an die Kirche bzw. den Landesherrn war unter der Regierung des Westphälischen Königreichs (1807 bis 1813) zunächst abgeschafft worden. Das Königreich Preußen führte ihn jetzt jedoch als in Geldform zu zahlende Steuer wieder ein. Das Geld war vom Magistrat der Stadt einzusammeln und dem preußischen Fiskus zuzuführen.