Ablösung von Dienst- und Abgabeverpflichtungen gegenüber der Familie von Haxthausen als Inhabern der Burg
Ereignis-Datum: 1. Januar 1830
Das preußische Gesetz von 1830 sollte die Ablösung solcher Verpflichtungen, die in Vörden aus der Stadtrechtsurkunde von 1342 resultierten, durch Geldzahlungen regeln. Es gelang dem damaligen Inhaber der Burg, Werner von Haxthausen, jedoch nicht, die Verpflichtungen einzelnen Vördener Familien nachzuweisen, so dass nichts gezahlt wurde.