Beschwerde der Stadt Vörden beim Bischof als Landesherrn über die Familie von Haxthausen
Ereignis-Datum: 1. Januar 1549
Es geht aus der Sicht der Vördener um die Verletzung von Rechten in der Feldmark (Huderecht) durch Bewohner aus Bredenborn, Altenbergen und Großenbreden (damals Wendelbreden), die den Haxthausen unterstanden, bald danach aber auch um das Recht der Vördener in den zur Burg gehörenden Wäldern (s. zu 1342). Die Familie von Haxthausen beanspruchte diese Wälder auch zur Versorgung des inzwischen erworbenen Gutes Abbenburg und ordnete einen Teil davon dem um 1470 erworbenen Dorf Altenbergen zu, der damit auch der Nutzung durch die Vördener Bürger entzogen war.