Bischöfliche Erlaubnis zur Einebnung der Grabenzone mit dem Knick
Ereignis-Datum: 1. Januar 1573
Üblicherweise war die Wall- und Grabenzone außen vor den Mauern einer Stadt mit Knickhecken bestanden. Das waren Dornengehölze, die durch vielfaches Abknicken ziemlich undurchdringlich gemacht wurden. Offenbar galt diese Art der Stadtsicherung aber schon in der zweiten Hälfte des 16. Jhd. als weitgehend unwirksam. So gab der Bischof als Stadtherr dann 1573 wohl auf Ersuchen der Vördener die Erlaubnis, „den Knick umb gemelte unser Stadt gelegen“ aufzufüllen und zum Besten der Einwohner als Gartenland zu nutzen. Nur der Knick um die Burg sollte bestehen bleiben.