Bischof Heinrich IV. von Sachsen-Lauenburg stellt die Stadtrechtsurkunde von 1342 neu aus
Ereignis-Datum: 1. Januar 1581
Den Vördenern war die Urkunde „verkommen“. Der Bischof sandte auf ihre Bitte eine Abschrift des im bischöflichen Archivs noch vorhandenen Originals zu. Darin bestätigt er alle darin enthaltenen Rechte. Diese Versicherung muss auch im Zusammenhang mit den zu der Zeit laufenden Überlegungen und Verhandlungen zur Reduzierung des Besitzes und Einflusses der Familie von Haxthausen gesehen werden (s. zu 1582).