Vörden kann die alte Zehntverpflichtung in Raten abzahlen
Ereignis-Datum: 1. Januar 1839
Der Zehnte Teil der Kornernte war bis 1803 eine verpflichtende Abgabe, die in Vörden an das Kloster Marienmünster ging. Die Verpflichtung war zur Zeit des Königreichs Westphalen (s. zu 1807) abgeschafft, durch die Preußen aber als grundsätzlich bestehend angesehen worden. Der Wert wird für Vörden auf 4.000 Reichstaler festgesetzt. Die Abzahlung erfolgt bis zum Jahr 1900. Die Zinsen betragen 5 % jährlich. Die Zahlungsverpflichtung der einzelnen Bürger wird durch die Größe und die Qualität des Landbesitzes bestimmt. In Vörden zählen rund 779 Morgen zur besten Klasse I, 418 zur Klasse II und 98 zur Klasse III.